Buchhaltung

Umsatzsteuer

Die Kennzahlen für ELSTER, die Fristen im Blick – und ein sauberer Wechsel vom Kleinunternehmer.

Keine Steuerberatung

Viertelnach stellt die Zahlen zusammen, die du für die Umsatzsteuer-Voranmeldung brauchst. Ob du Kleinunternehmer bist, wie oft du meldest und ob Ist- oder Soll-Versteuerung gilt, legt das Finanzamt fest. Im Zweifel frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

Steuerstatus einstellen

Unter Einstellungen › Buchhaltung › Umsatzsteuer wählst du:

Solange du nichts eingestellt hast, rechnet Viertelnach so, als wärst du umsatzsteuerpflichtig, und weist in der Umsatzsteuer-Ansicht darauf hin.

In der Seitenleiste ausblenden

Brauchst du die Seite selten, schaltest du unter Einstellungen › Buchhaltung Umsatzsteuer in der Seitenleiste zeigen aus – auch wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Dann gilt:

Leistungsmonat oder Zahltag?

Für den Steuerstatus einer Rechnung zählt der Monat, in dem du die Leistung erbracht hast – nicht, wann die Rechnung geschrieben oder bezahlt wurde. Wechselst du zum 1. Januar zur Umsatzsteuerpflicht, bleibt die Rechnung für Dezember-Arbeit ohne Umsatzsteuer, auch wenn du sie im Januar schreibst. Beim Schreiben einer Rechnung weist Viertelnach darauf hin, wenn die Einstellung nicht zum Leistungsmonat passt.

Ausgaben zählen nach dem Status am Tag der Zahlung. Davor zählen sie wie beim Kleinunternehmer: ohne Vorsteuer, mit dem vollen Betrag.

Die Voranmeldung

Unter Buchhaltung › Umsatzsteuer zeigt eine Jahresleiste alle Zeiträume mit Status – läuft, offen, überfällig, gemeldet, geändert – und der Zahllast. Für den gewählten Zeitraum stehen die Kennzahlen so da, wie ELSTER sie abfragt:

KennzahlInhalt
81Umsätze zum Steuersatz von 19 %
86Umsätze zum Steuersatz von 7 %
46 / 47Leistungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland (Reverse Charge) und die Steuer darauf
52 / 53Leistungen von Unternehmen außerhalb der EU und die Steuer darauf
66Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen
67Vorsteuer aus Reverse-Charge-Leistungen
83verbleibende Vorauszahlung bzw. Überschuss

Prüfhilfen

Bevor du meldest, listet Viertelnach auf, was einen zweiten Blick wert ist:

Melden und Fristen

Hast du die Werte in ELSTER übertragen, klickst du Als gemeldet markieren. Viertelnach merkt sich die Werte. Ändert sich danach etwas – eine nachgetragene Ausgabe, eine korrigierte Rechnung –, zeigt der Zeitraum „geändert“ mit den Unterschieden. Nach einer Berichtigung in ELSTER markierst du ihn erneut.

Die Frist ist der 10. des Folgemonats, fällt er aufs Wochenende, der Montag danach; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Feiertage berücksichtigt Viertelnach nicht. Auf Wunsch kommt drei Tage vorher eine Mitteilung und eine weitere nach Ablauf der Frist.

Der Wechsel vom Kleinunternehmer

Steht ein Wechsel an, zeigt die Umsatzsteuer-Ansicht eine Übergangs-Checkliste – von etwa sechs Monaten vorher bis drei Monate danach. Manche Punkte prüft Viertelnach selbst, etwa ob an allen Abos eine Steuerart steht und ob die Rechnungsvorlagen auf 19 % umgestellt sind. Andere hakst du ab, zum Beispiel ob mit der Steuerberatung geklärt ist, wer die Voranmeldung abgibt. Auch für den Weg zurück zum Kleinunternehmer gibt es eine Liste.

Als Kleinunternehmer

Bist du nie umsatzsteuerpflichtig gewesen, bleibt es schlicht: Die Spalte „Steuer“ und die Steuerart in Ausgaben sind ausgeblendet, die Umsatzsteuer-Ansicht zeigt nur deinen Umsatz gegen die Kleinunternehmergrenzen – 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Ab 80 % einer Grenze und darüber wird der Balken rot.