Buchhaltung
Umsatzsteuer
Die Kennzahlen für ELSTER, die Fristen im Blick – und ein sauberer Wechsel vom Kleinunternehmer.
Viertelnach stellt die Zahlen zusammen, die du für die Umsatzsteuer-Voranmeldung brauchst. Ob du Kleinunternehmer bist, wie oft du meldest und ob Ist- oder Soll-Versteuerung gilt, legt das Finanzamt fest. Im Zweifel frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.
Steuerstatus einstellen
Unter Einstellungen › Buchhaltung › Umsatzsteuer wählst du:
- Steuerstatus: Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder umsatzsteuerpflichtig.
- Wechsel: Ändert sich dein Status, trägst du den Tag ein – in beide Richtungen, auch mehrfach. Ältere Ausgaben und Rechnungen zählen nach dem Status ihrer Zeit.
- Voranmeldung: monatlich oder vierteljährlich.
- Dauerfristverlängerung: jede Frist einen Monat später.
- Einnahmen zählen mit dem Geldeingang (Ist-Versteuerung) oder mit dem Leistungsmonat (Soll-Versteuerung).
Solange du nichts eingestellt hast, rechnet Viertelnach so, als wärst du umsatzsteuerpflichtig, und weist in der Umsatzsteuer-Ansicht darauf hin.
In der Seitenleiste ausblenden
Brauchst du die Seite selten, schaltest du unter Einstellungen › Buchhaltung Umsatzsteuer in der Seitenleiste zeigen aus – auch wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Dann gilt:
- Rechnungen und Ausgaben rechnen die Steuer weiter wie bisher.
- Die Erinnerung drei Tage vor der Frist bleibt. Ein Klick darauf öffnet die Umsatzsteuer-Seite.
- In Buchhaltung › Übersicht zeigt eine Kachel die nächste oder offene Meldung mit Frist – als Kleinunternehmer stattdessen deinen Umsatz gegen die Grenzen. Ein Klick darauf führt zur vollen Seite.
Leistungsmonat oder Zahltag?
Für den Steuerstatus einer Rechnung zählt der Monat, in dem du die Leistung erbracht hast – nicht, wann die Rechnung geschrieben oder bezahlt wurde. Wechselst du zum 1. Januar zur Umsatzsteuerpflicht, bleibt die Rechnung für Dezember-Arbeit ohne Umsatzsteuer, auch wenn du sie im Januar schreibst. Beim Schreiben einer Rechnung weist Viertelnach darauf hin, wenn die Einstellung nicht zum Leistungsmonat passt.
Ausgaben zählen nach dem Status am Tag der Zahlung. Davor zählen sie wie beim Kleinunternehmer: ohne Vorsteuer, mit dem vollen Betrag.
Die Voranmeldung
Unter Buchhaltung › Umsatzsteuer zeigt eine Jahresleiste alle Zeiträume mit Status – läuft, offen, überfällig, gemeldet, geändert – und der Zahllast. Für den gewählten Zeitraum stehen die Kennzahlen so da, wie ELSTER sie abfragt:
| Kennzahl | Inhalt |
|---|---|
| 81 | Umsätze zum Steuersatz von 19 % |
| 86 | Umsätze zum Steuersatz von 7 % |
| 46 / 47 | Leistungen von Unternehmen aus dem EU-Ausland (Reverse Charge) und die Steuer darauf |
| 52 / 53 | Leistungen von Unternehmen außerhalb der EU und die Steuer darauf |
| 66 | Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen |
| 67 | Vorsteuer aus Reverse-Charge-Leistungen |
| 83 | verbleibende Vorauszahlung bzw. Überschuss |
- Bemessungsgrundlagen stehen in vollen Euro, wie ELSTER sie erwartet. Die Steuer zu 81 und 86 rechnet ELSTER selbst; Viertelnach zeigt sie nur zur Kontrolle.
- Jede Zeile klappt die Posten dahinter auf. Ein Klick auf eine Ausgabe öffnet sie.
- Rechnungen aus der Zeit als Kleinunternehmer zählen nie mit.
Prüfhilfen
Bevor du meldest, listet Viertelnach auf, was einen zweiten Blick wert ist:
- Ausgaben ohne Beleg oder ohne Steuerart,
- Reverse Charge ohne Steuersatz,
- noch nicht abgehakte Abo-Ausgaben,
- Rechnungen mit 0 % oder einem anderen Satz als üblich.
Melden und Fristen
Hast du die Werte in ELSTER übertragen, klickst du Als gemeldet markieren. Viertelnach merkt sich die Werte. Ändert sich danach etwas – eine nachgetragene Ausgabe, eine korrigierte Rechnung –, zeigt der Zeitraum „geändert“ mit den Unterschieden. Nach einer Berichtigung in ELSTER markierst du ihn erneut.
Die Frist ist der 10. des Folgemonats, fällt er aufs Wochenende, der Montag danach; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Feiertage berücksichtigt Viertelnach nicht. Auf Wunsch kommt drei Tage vorher eine Mitteilung und eine weitere nach Ablauf der Frist.
Der Wechsel vom Kleinunternehmer
Steht ein Wechsel an, zeigt die Umsatzsteuer-Ansicht eine Übergangs-Checkliste – von etwa sechs Monaten vorher bis drei Monate danach. Manche Punkte prüft Viertelnach selbst, etwa ob an allen Abos eine Steuerart steht und ob die Rechnungsvorlagen auf 19 % umgestellt sind. Andere hakst du ab, zum Beispiel ob mit der Steuerberatung geklärt ist, wer die Voranmeldung abgibt. Auch für den Weg zurück zum Kleinunternehmer gibt es eine Liste.
Als Kleinunternehmer
Bist du nie umsatzsteuerpflichtig gewesen, bleibt es schlicht: Die Spalte „Steuer“ und die Steuerart in Ausgaben sind ausgeblendet, die Umsatzsteuer-Ansicht zeigt nur deinen Umsatz gegen die Kleinunternehmergrenzen – 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Ab 80 % einer Grenze und darüber wird der Balken rot.